Führerscheinklasse L
Zugmaschinen:
- die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden,
- mit einer bbh nicht mehr als 40 km/h
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern,
- wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden,
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge:
- jeweils mit einer bbH von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter:
Bemerkung:
- Führerscheinantrag erforderlich incl. biometrischen Lichtbild, Sofortmaßnahmen am Unfallort und Sehtest
- nur theoretische Prüfung