Klasse L


Führerscheinklasse L

Zugmaschinen:

  • die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden,
  • mit einer bbh nicht mehr als 40 km/h
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern,
    • wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden,
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge:
    • jeweils mit einer bbH von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

 

Mindestalter:

  • 16 Jahre

 

Bemerkung:

  • Führerscheinantrag erforderlich incl. biometrischen Lichtbild, Sofortmaßnahmen am Unfallort und Sehtest
  • nur theoretische Prüfung